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Sperrseiten als Information für Nutzer

Internetseiten können mit dem Protokoll HTTP unverschlüsselt und mit dem Protokoll HTTPS verschlüsselt aufgerufen werden. TIME for kids bietet eine Internetfilterung für HTTP- und HTTPS-Internetseiten. Technisch ist es bei HTTPS-Seiten nicht möglich, eine Sperrseite anzuzeigen, ohne die HTTPS-Seite aufzubrechen. Ein Aufbruch wäre ein Angriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Im Labor können diese Internetseiten zur Einordnung in Themenfelder datenschutzkonform untersucht werden. Jetzt aber zum eigentlichen Thema, Sperrseiten als Information für Nutzer:

Die Zeiten, in denen Internetseiten über das Protokoll HTTP aufgerufen werden, neigen sich dem Ende entgegen. Bei dem neuen Protokoll HTTPS ist es nicht mehr möglich, eine Sperrseite durch TIME for kids anzeigen zu lassen. Anstelle des Hinweises an Lernende, dass der Inhalt nicht erreichbar ist und sowie der Inhalt an Lehrende, welcher Inhalt nicht erreichbar ist, erscheint nur noch eine weiße Seite.

Im Web-Manager können Lehrende unter “Testen” sofort heraus bekommen, zu welchen Themenfeldern eine Internetseite gehört. Ihnen wird auch angezeigt, ob die Themenfelder ganz oder teilweise in der Schule zugelassen oder gesperrt sind. Wenn eine Seite gesperrt ist, kann die Lehrkraft diese sofort “Freigeben”.

Warum sollen Lernende nicht erfahren, welche Website nicht aufrufbar ist?

Indizierte Inhalte werden bei TIME for kids unter anderem im BPJM-Modul gesperrt. Rechtlich darf TIME for kids nicht anzeigen, welcher Inhalt indiziert ist, um bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei absolut verbotenen Inhalten bei Erwachsenen keine Neugierde zu wecken. Deshalb ist das BPJM-Modul ein graues Themenfeld, das aufgrund der Vorgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz von niemandem eingesehen werden darf.

Weitere graue Themenfelder können bei TIME for kids mit der Bezeichnung “Anonyme Proxies” oder “Illegale Aktivitäten” gesperrt werden. Auch diese Inhalte sollen Kinder und Jugendliche nicht mit Angabe der Internetadresse bekannt gemacht werden, um Missbrauch zu fördern oder Werbund für illegale Inhalte zu machen, die gesetzlich verboten sind. Hierzu gehören zum Beispiel “Aufruf zum Mord”, “Anleitung zum Bombenbau” oder Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten.

Hinweise für Lernende:

GoGoNow bietet das Tor ins Internet auch bei HTTPS-Seiten. Einfach in den Browser GoGoNow.de eingeben und schon öffnet sich das Bildungsinternet mit einer Vielzahl von nutzbaren Suchmaschinen und Internetquellen mit geprüften Inhalten für ein effektives Lernen ohne Fake-News. Mit dem Gruppenpasswort das Lehrende den Lernenden mitteilen, kann jederzeit eine Lerngruppe gebildet werden.

Hinweise für Lehrende:

Der Web-Manager bietet Lehrenden die Möglichkeit, das Internet eigenverantwortlich für ihre Klassen und Kurse einzurichten. Im Home-Schooling kann die Lehrkraft durch Nennung eines Gruppenpassworts alle Schüler in eine Lerngruppe zusammenfügen. Dies geht auch über die Funktion Klassen und Kurse.

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