Ihre Schule hat noch keinen Internetfilter?
Dann gehören Sie leider zu der großen Gruppe von Schulen, die den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz im Internet ausschließlich durch die persönliche Aufsichtspflicht der Lehrkräfte erfüllen muss. Die Aufsicht der Lehrkräfte kann jedoch nicht allumfassend sein. Von den Lehrkräften erfordert es zudem Aufmerksamkeit und Geduld zu Lasten eines störungsfreien Unterrichts. Experten, insbesondere Psychologen und Psychiater, weisen aufgrund der wachsenden Anzahl von suchtgefährdeten und bereits süchtigen Kindern und Jugendlichen darauf hin, dass potentielle Suchtstoffe wie Computerspiele aber auch Soziale Netzwerke während der Unterrichtszeit nicht genutzt werden sollten, wenn sie nicht Teil des Unterrichtsgegenstands sind.
In allen Bundesländern sprechen sich die Kultusministerien für den Einsatz von Internetfiltern aus. Sie verfolgen damit die Zielstellung, durch den technischen Jugendschutz den gesetzlichen und pädagogischen Jugendschutz im Internet zu gewährleisten und zu fördern. So ist z. B. in Nordrhein-Westfalen, aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Kultusministerium, der Schulträger der Kostenträger für den Internetfilter in den Schulen.