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1.5.1 Die Freigabe einer Webseite durchführen

  1. Um mit dem Web-Manager eine Freigabe durchzuführen, tragen Sie die gewünschte Adresse in das Eingabefeld ein und klicken auf „Freigeben“ (siehe Abbildung: „Startoberfläche des Web-Managers“  1).

  2. Das erstmalige Durchführen einer Freigabe kann einen Moment dauern. Sie erkennen die Verarbeitung am Symbol (siehe Abbildung: „Durchführung der Freigabe“).

  3. War Ihre Freigabe erfolgreich, erkennen Sie dies an der Erfolgsmeldung
    „Die Webseite beispiel.de wurde freigegeben.“ (siehe Abbildung: „Webseite ist freigegeben“).

Abb. 44: Startoberfläche des Web-Managers

Abb. 45: Durchführung der Freigabe

Abb. 46: Webseite ist freigegeben

Dauerhafte Freigabe

Mit dem Hinweis der Freischaltung erhalten Sie die Möglichkeit, diese Seite auch dauerhaft in die pädagogische Whitelist des Grundschutzes für Ihre Bildungseinrichtung zu übernehmen. Nutzen Sie diese Option, wenn eine generelle Freigabe der Webseite sinnvoll ist.

Nach Klick auf den Freigabe-Link (“Klicken Sie hier”…) wird die Seite in die die pädagogische Whitelist des Grundschutzes übernommen und eine Erfolgsmeldung ausgegeben.

Abb. 47: Webseite ist in pädagogischer Whitelist freigegeben

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