Skip to main content

1.6.1 Die Sperrung einer Webseite durchführen

  1. Um mit dem Web-Manager eine Sperrung durchzuführen, tragen Sie die gewünschte Adresse in das Eingabefeld ein und klicken auf „Sperren“ (siehe Abbildung: „Startoberfläche des Web-Managers“ 1).

  2. Das erstmalige Durchführen einer Sperrung kann einen Moment dauern. Sie erkennen die Verarbeitung am Symbol (siehe Abbildung: „Durchführung der Sperrung“).

  3. War Ihre Sperrung erfolgreich, erkennen Sie dies an der Erfolgsmeldung „Die Webseite beispiel.de wurde gesperrt.“ (siehe Abbildung: „Webseite ist gesperrt“)

Abb. 53: Startoberfläche des Web-Managers

Abb. 54: Durchführung der Sperrung

Abb. 55: Webseite ist gesperrt

Dauerhafte Freigabe

Mit dem Hinweis der Sperrung erhalten Sie die Möglichkeit, diese Seite auch dauerhaft in die pädagogische Blacklist des Grundschutzes für Ihre Bildungseinrichtung zu übernehmen. Nutzen Sie diese Option, wenn eine generelle Sperrung der Webseite sinnvoll ist.

Nach Klick auf den Sperren-Link (“Klicken Sie hier”…) wird die Seite in die die pädagogische Blacklist des Grundschutzes übernommen und eine Erfolgsmeldung ausgegeben.

Abb. 55: Webseite ist in pädagogischer Blacklist gesperrt

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.